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   OLG Dresden, 02.02.2015 - 2 Ws 557/14   

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https://dejure.org/2015,6755
OLG Dresden, 02.02.2015 - 2 Ws 557/14 (https://dejure.org/2015,6755)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.02.2015 - 2 Ws 557/14 (https://dejure.org/2015,6755)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 2 Ws 557/14 (https://dejure.org/2015,6755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer elektronischen Überwachung des Aufenthaltsortes ("elektronische Fußfessel")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer elektronischen Überwachung des Aufenthaltsortes ("elektronische Fußfessel")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anordnung der "elektronische Fußfessel" nur eingeschränkt überprüfbar

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 208
  • StV 2016, 667 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09

    Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2015 - 2 Ws 557/14
    Die durch die Strafvollstreckungskammer getroffene Entscheidung, von einer Anordnung der elektronischen Überwachung des Aufenthaltsortes (sogenannte "elektronische Fußfessel") gemäß § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB abzusehen, hält der Überprüfung durch das Beschwerdegericht, die gemäß §§ 463 Abs. 2, 453 Abs. 2 Satz 2 StPO auf die Frage der Gesetzmäßigkeit, also neben dem Vorliegen einer ausreichenden Rechtsgrundlage, der Bestimmtheit und der Verhältnismäßigkeit insbesondere auf eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung beschränkt ist (OLG Dresden NJW 2009, 3315; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg NStZ 2012, 325), stand.
  • OLG Hamburg, 06.10.2011 - 2 Ws 83/11

    Führungsaufsicht: Überprüfung von Weisungen; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlage

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2015 - 2 Ws 557/14
    Die durch die Strafvollstreckungskammer getroffene Entscheidung, von einer Anordnung der elektronischen Überwachung des Aufenthaltsortes (sogenannte "elektronische Fußfessel") gemäß § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB abzusehen, hält der Überprüfung durch das Beschwerdegericht, die gemäß §§ 463 Abs. 2, 453 Abs. 2 Satz 2 StPO auf die Frage der Gesetzmäßigkeit, also neben dem Vorliegen einer ausreichenden Rechtsgrundlage, der Bestimmtheit und der Verhältnismäßigkeit insbesondere auf eine rechtsfehlerfreie Ermessensausübung beschränkt ist (OLG Dresden NJW 2009, 3315; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg NStZ 2012, 325), stand.
  • KG, 22.12.2020 - 5 Ws 225/20

    Eintritt von Führungsaufsicht nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe wegen

    Auch hier ist die Prüfkompetenz des Beschwerdegerichts auf die Frage der Gesetzmäßigkeit des Absehens von der begehrten Anordnung beschränkt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. November 2010 - 2 Ws 407/10 - juris Rn. 3; OLG Dresden, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 2 Ws 557/14 - juris Rn. 11).
  • KG, 19.04.2018 - 5 Ws 43/18

    Anforderungen an Weisungen nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 6 und 12 StGB

    Gesetzwidrig sind Anordnungen dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (ständ. Rspr., z. B. OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 2 Ws 226/17, 2 Ws 227/17 -, juris Rdnr. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. September 2015 - 4 Ws 77/15 -, juris Rdnr. 15; OLG Dresden, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 2 Ws 557/14 -, juris Rdnr. 11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37 - 38/14 -, juris Rdnr. 27 f.; Saarländisches OLG, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 -, juris Rdnr. 19; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2012 - III-2 Ws 190/12, III-2 Ws 191/12 -, juris Rdnr. 29; OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 -, juris Rdnr. 13; KG, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 -, juris Rdnr. 11 f., und - 2 Ws 592/13 -, juris Rdnr. 10; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2017 - 5 Ws 131/17 - jeweils m. w. Nachw.).
  • KG, 29.07.2021 - 5 Ws 116/21

    Abstinenz- und Vorstellungsweisungen bei langjährig suchtkranken Betroffenen

    Auch hier ist die Prüfkompetenz des Beschwerdegerichts auf die Frage der Gesetzmäßigkeit des Absehens von der begehrten Anordnung beschränkt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. November 2010 - 2 Ws 407/10 - juris Rn. 3; OLG Dresden, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 2 Ws 557/14 - juris Rn. 11; Senat, Beschluss vom 16. Mai 2018 - 5 Ws 60/18 - m. w. N.).
  • KG, 16.05.2018 - 5 Ws 60/18

    Anforderungen an die Aufrechterhaltung einer Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Gesetzwidrig sind Anordnungen dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (ständ. Rspr., z. B. OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Mai 2017 - 2 Ws 226/17, 2 Ws 227/17 -, juris Rdnr. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. September 2015 - 4 Ws 77/15 -, juris Rdnr. 15; OLG Dresden, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 2 Ws 557/14 -, juris Rdnr. 11; OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 2 Ws 37 - 38/14 -, juris Rdnr. 27 f.; Saarländisches OLG, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 -, juris Rdnr. 19; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2012 - III-2 Ws 190/12, III-2 Ws 191/12 -, juris Rdnr. 29; OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 -, juris Rdnr. 13; KG, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 -, juris Rdnr. 11 f., und - 2 Ws 592/13 -, juris Rdnr. 10; Senat, Beschlüsse vom 16. Juni 2017 - 5 Ws 131/17 - und 19. April 2018 - 5 Ws 43 - 44/18 -, jeweils m. w. Nachw.).
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